Die maximale Deckung pro Schadenfall beträgt EUR 2.580,- (Motor EUR 6.450,-) Erhöhung gegen Aufpreis möglich.
Selbstbehalt pro Schaden min. EUR 97,- oder 10%
Abschleppen und Rückholung bis zum Zeitwert des Fahrzeuges
Ersatzfahrzeug gleicher Klasse bis EUR 968,- pro Ereignis
Geltungsbereich:
Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb des Gebietes, so gilt die Garantie europaweit.
Inspektion / Wartung:
Inspektions- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisierten Werkstätten (Vertragspartner des jeweiligen Herstellers oder NSA) durchgeführt werden. Das Fahrzeug muss Scheckheft gepflegt werden.
Abschluss:
Die Daten und der Antrag der zu versichernden Fahrzeuge werden von ct.w an NSA übersandt. Falls ein Abschluss über einen ct.w-Stützpunkthändler erfolgt, muss der Antrag auch über ct.w eingereicht und verrechnet werden. Eine Bestätigung an den Kunden erfolgt von NSA im Anschluss an diese Anmeldung.
Schadensabwicklung:
Der Kunde setzt sich vor der Aufnahme von Schadensfeststellungs- oder Reparaturarbeiten mit ct.w bzw. dem zuständigen ct.w -Stützpunkthändler in Verbindung. Außerhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen die 24h-Servicehotline zur Verfügung. |